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Brigitte Grotjahn

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Insolvenzberatung


Verbraucherinsolvenz - was ist das?


Mit Hilfe der Insolvenzordnung können überschuldete Verbraucher ein Verfahren in Anspruch nehmen, das nach ca. 6 Jahren mit dem Erlass der bestehenden Schulden endet. Das Gesetz bietet dadurch die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. In Kooperation mit dem Caritasverband Waltrop/Oer-Erkenschwick e.V. bietet unser Verband eine sog. Insolvenzberatung, d.h., eine Beratungsstelle für Wohnungs- und Existenzsicherung, an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in der Regel monatlich an einem Donnerstag nachmittag.


Wer kann das Verfahren in Anspruch nehmen?
Wie funktioniert das Verfahren?



Der außergerichtliche Einigungsversuch mit allen Gläubigern muss erfolglos geblieben sein.
Dann kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht mit umfassenden Angaben über Einkommen, Vermögen und Schuldensituation eingereicht werden.


Die Kosten des Verfahrens sind vom Schuldner zu tragen; die Zahlung kann auf Antrag aber bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet und anschließend in Raten zurückgezahlt werden.
Während der Wohlverhaltensphase verpflichten Sie sich für ca. 6 Jahre Ihr gesamtes pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abzutreten, der es an die Gläubiger verteilt.
Zudem müssen Sie so genannte Obliegenheitspflichten erfüllen, das heißt, dass Sie verpflichtet sind,

Nach Ende der 6 Jahresfrist werden die restlichen Schulden erlassen.


Ablehnung der Restschuldbefreiung



Die Restschuldbefreiung wird nicht erteilt,

Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen, Geldstrafen und Bußgelder müssen neben dem Verfahren weiter gezahlt werden! Forderungen aus

Die Verbraucherinsolvenzberatung ist ein Angebot des
Caritasverband Waltrop/Oer-Erkenschwick e.V.
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Vorstandsvorsitzende: Barbara Bohner
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Vereins-Register: VR 2309 AG Recklinghausen